Doppik Kanal & Wasser

Doppelte Buchführung in Konten: DOPPIK

Seit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) vom 2. April 2006 können alle hessischen Gemeinden ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung umstellen.

Mit Einführung der Doppik sind alle kommunalen Sach- und Finanzvermögen in der Eröffnungsbilanz auszuweisen. Die  technische Infrastruktur, die einen wesentlichen Anteil der kommunale Sachvermögen bildet, ist zu erfassen und zu bewerten:

  • Straßennetz
  • Abwasseranlagen
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Straßenbeleuchtung, Bäume, Schilder

Ein Ausschnitt unserer Leistungen im Bereich der kommunalen Doppik

  • Erfassung von kommunalem Sachvermögen mit räumlichen Bezug in ein Geografisches Informationssystem
  • Zustandserfassung und Bewertung von Straßen (gemäß E EMI 2003)
  • Wertermittlung von Abwasseranlagen (gemäß DWA-A 133)
  • Zustandserfassung und Bewertung von Anlagen der Wasserversorgung
  • Erfassung und Fortschreibung des Anlagevermögens
  • Ermittlung der Buch- und Zeitwerte (Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kalkulatorische Abschreibung bzw. der tatsächlichen Wertminderung)
  • Datenexport für die Weitergabe an die Software der Anlagenbuchhaltung