Doppelte Buchführung in Konten: DOPPIK
Seit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) vom 2. April 2006 können alle hessischen Gemeinden ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung umstellen.
Mit Einführung der Doppik sind alle kommunalen Sach- und Finanzvermögen in der Eröffnungsbilanz auszuweisen. Die technische Infrastruktur, die einen wesentlichen Anteil der kommunale Sachvermögen bildet, ist zu erfassen und zu bewerten:
- Straßennetz
- Abwasseranlagen
- Wasserversorgungsanlagen
- Straßenbeleuchtung, Bäume, Schilder
Ein Ausschnitt unserer Leistungen im Bereich der kommunalen Doppik
- Erfassung von kommunalem Sachvermögen mit räumlichen Bezug in ein Geografisches Informationssystem
- Zustandserfassung und Bewertung von Straßen (gemäß E EMI 2003)
- Wertermittlung von Abwasseranlagen (gemäß DWA-A 133)
- Zustandserfassung und Bewertung von Anlagen der Wasserversorgung
- Erfassung und Fortschreibung des Anlagevermögens
- Ermittlung der Buch- und Zeitwerte (Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der kalkulatorische Abschreibung bzw. der tatsächlichen Wertminderung)
- Datenexport für die Weitergabe an die Software der Anlagenbuchhaltung