Aufgaben während Planung und Durchführung von Bauvorhaben
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird von einem Bauherrn für Baustellen bestellt, sofern dort Beschäftigte mehrerer Unternehmer tätig werden.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben und hat hier vorrangig die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen und zu koordinieren. Er ist darüber hinaus dafür verantwortlich diese Maßnahmen auf ihre Einhaltung hin zu überprüfen. Der Bauherr wird aber durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Weiterführende Links zum Theme SiGeKo:
Ein Ausschnitt unserer Leistungen im Bereich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Erstellen der Vorankündigung
- Erstellen und Fortschreibung des SiGe-Plans
- Stellen des SiGeKo während der Bauzeit
- Analyse der Bauarbeiten im Hinblick auf gefährliche Arbeiten
- Beratung bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes
- Baustellenbegehungen
- Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung von Sicherheitsnachweisen
- Unterweisung des Baustellenpersonals
- Baustellenbesprechungen